Die Gebührenstruktur im Wertpapierhandel ist bei vielen Online Brokern alles andere als einfach. Die Kosten einer Order richten sich nach dem Gegenwert der Transaktion ebenso wie nach dem Börsenplatz. Darüber hinaus kann der Auftragsweg eine Rolle spielen.
Bei den meisten Brokern setzt sich die Orderprovision aus drei Komponenten zusammen. Neben einem Grundentgelt fällt eine volumenabhängige Provision an. Die Gebühr kann dann z.B. lauten: „5 Euro plus 0,3 Prozent des Auftragsvolumens“. Zusätzlich wird meistens ein Börsenplatzentgelt erhoben. Dessen Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Handelsplatz, über den die Order abgewickelt wird.
Bei Orders über Xetra, die Frankfurter Parkettbörse sowie die die Spezial-Handelsplätze Scoach und Euwax ist das Börsenplatzentgelt meistens gering und liegt zwischen knapp 1 und allerhöchsten 5 Euro. Bei Auslandsorders ist es zumeist deutlich höher – je nach Börse können durchaus bis zu 60 Euro zusätzlich anfallen. Das Börsenplatzentgelt ist eine Zusatzgebühr, die unabhängig von der Orderprovision anfällt. Deshalb gelten auch Deckelungen der Ordergebühr nicht – das Börsenplatzentgelt muss immer zusätzlich entrichtet werden. Anleger, die viel an ausländischen Börsenplätzen, wie etwa der USA, handeln, sollten auf diese Gebühr besonderen Wert legen.
Gerade bei Anfängern sorgt das Handelsplatzentgelt immer wieder für Verwirrung. Es handelt sich bei der Gebühr um ein hausinternes Entgelt des Brokers und nicht etwa um die Gebühr, die die Deutsche Börse oder ein anderer Handelsplatz in Rechnung stellt. Diese Kosten, wie etwa die Xetra-Gebühr, eine Maklercourtage oder Parkettgebühren, verstehen sich als Fremdspesen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Orderkonditionen der Broker gelten gemeinhin für den Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen, Optionsscheine und Zertifikate. Sie gelten nicht für Fonds. Bei klassischen Investmentfonds fällt beim Kauf in der Regel keine Gebühr, sondern „nur“ der Ausgabeaufschlag an. Die meisten Broker werben hier mit Rabatten auf den regulären Ausgabeaufschlag der Kapitalanlagegesellschaft im Bereich von 40 bis 60 Prozent. Die Rabatte gelten entweder für einen Teil des Sortiments oder auch für alle handelbaren Fonds.
Bei Sparplänen ist die Gebührenstruktur zumeist ähnlich. Für klassische Investmentfonds muss der Ausgabeaufschlag gezahlt werden. bei ETFs fällt eine Grundgebühr plus eine volumenabhängige Provision an. ETF-Sparpläne sollten deshalb nicht dogmatisch in monatlichen Intervallen ausgeführt werden – oft kann es günstiger sein, quartalsweise zu sparen.
Eine Sonderstellung bei den Gebühren nimmt oft der außerbörsliche Handel ein. Hier entfallen die Fremdspesen. Darüber hinaus bieten viele Broker einen Rabatt auf die Ordergebühren oder stellen ein monatliches Freetrade-Kontingent zur Verfügung. Mit vielen Handelspartnern ist sogar kostenloser Direkthandel möglich – dann allerdings nur in den Emissionen des jeweiligen Hauses. Außerhalb der regulären Handelszeiten (mittlerweile ist der außerbörsliche Handel sogar an Wochenenden möglich) weiten die Handelspartner die Geld-Brief-Spanne erfahrungsgemäß allerdings signifikant aus.
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